Studienziele
Die Absolventinnen und Absolventen müssen in der Lage sein, in ihrem beruflichen Umfeld Risiken für wirtschaftskriminelle Schädigungen realistisch einzuschätzen und durch den Einsatz geeigneter präventiver Massnahmen auf ein verantwortbares Mass zu begrenzen. Sind Schädigungen bereits eingetreten, müssen sie diese rasch und vollständig aufdecken und ihr Ausmass mindern können. Abschliessend müssen sie die rechtlichen Massnahmen in die Wege leiten, um die Schadensurheber zeitgerecht zur Verantwortung ziehen zu können.
Deshalb befähigt der Lehrgang die Absolventinnen und Absolventen
- Tatmuster wirtschaftskriminellen Verhaltens zu erkennen
- Sorgfaltspflichtverletzungen und betriebliche Mängel festzustellen
- komplexe Sachverhalte effizient wirtschaftlich und juristisch zu analysieren sowie darzustellen
- Methoden, Techniken und Hilfsmittel der Tataufdeckung und Beweissicherung durch Fallanalysen wirkungsvoll anzuwenden
- Ermittlungen und Untersuchungen zweckmässig zu planen und durchzuführen
- Grundlagen für die Anklage bzw. Zivilklage und richterliche Beurteilung zu schaffen
- Massnahmen zur Verhinderung künftigen wirtschaftskriminellen Verhaltens zu entwickeln und zu implementieren.
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