Schweizerische Strafprozessordnung
Die Einführung von einheitlichen Bestimmungen im Bereich des Strafprozesses und die damit verbundenen Anpassungen auch in der Organisation der Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden stellen eine grosse Herausforderung dar. In allen Kantonen und auch auf Bundesebene muss von zahlreichen Traditionen Abschied genommen werden. Neu geschaffene Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen ein neues und für die Schweiz zum Teil ungewohntes Verfahren anwenden und den Parteien stehen andere Rechtsmittel als im bisherigen Verfahrensrecht zur Verfügung. Namentlich für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte besteht ein erheblicher Aus- und Weiterbildungsbedarf.
Die Einführung von einheitlichen Bestimmungen im Bereich des Strafprozesses und die damit verbundenen Anpassungen auch in der Organisation der Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden stellen eine grosse Herausforderung dar. In allen Kantonen und auch auf Bundesebene muss von zahlreichen Traditionen Abschied genommen werden. Neu geschaffene Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen ein neues und für die Schweiz zum Teil ungewohntes Verfahren anwenden und den Parteien stehen andere Rechtsmittel als im bisherigen Verfahrensrecht zur Verfügung. Namentlich für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte besteht ein erheblicher Aus- und Weiterbildungsbedarf.
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