Studienbereich Forensik
Das Jusstudium an den Universitäten in der Schweiz bildet nach wie vor eine gute fachliche Basis, auch für die Bedürfnisse der Strafverfolgerinnen und Strafverfolger. Als abschliessende Ausbildung und umfassende Vorbereitung genügt sie jedoch - der Natur des Studiums entsprechend - den sehr spezifischen Anliegen der Strafrechtspflege nicht.
Der Gesetzgeber fordert alle am Strafverfahren Beteiligten. So finden wir in der Schweiz im materiellen Strafrecht zwischen 1972 und 1992 (d.h. innert 20 Jahren) 13 Revisionen. Zwischen 1998 und 2004, somit innert sechs Jahren, sind es mehr als doppelt so viele, nämlich 28. Weiter wurden in den letzten Jahren mit dem Opferhilfegesetz, (OHG samt Verordnung und zwei Teilrevisionen) mit dem Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BüPF), mit dem Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE), mit dem DNA-Profil-Gesetz, mit dem Geldwäschereigesetz (GwG) und diversen weiteren Gesetzen neue Anforderungen im materiellen und formellen Strafrecht (z.B. Revision AT StGB; Eidg. Strafprozessordnung) gestellt.
Deutlich zugenommen hat auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und allen damit zusammenhängenden Fragen. Weiter verlangen massiv gestiegene Verfahrenskosten immer mehr den Einbezug von ökonomische Überlegungen in die Strafverfahrenführung. Kurzum, die Ansprüche an die Strafverfolgerinnen und Strafverfolger nehmen deutlich zu.
Die interne Lerngeschwindigkeit in einem System muss grösser sein als die Veränderungsgeschwindigkeit der Umwelt, will man nicht Gefahr laufen, irgendwann durch Unwissen und Unverständnis aufzufallen. All dem kann nur mit einem sowohl in praktischer als auch dogmatischer Hinsicht fundierten Ausbildungsangebot Genüge getan werden. Der MAS Forensics in Luzern soll dazu beitragen, diesen Ansprüchen zu genügen.
lic.iur. Christoph ILL
Studienleiter Forensik
