Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Der Kurs richtet sich an

  • Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, welche Kinder, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind im Rahmen eines Strafverfahrens gemäss Art. 154 StPO befragen

  • Ermittlungsbeamtinnen und Ermittlungsbeamte, welche Kinder, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind im Rahmen eines Strafverfahrens gemäss Art. 154 StPO befragen

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die kindliche Opfer im Rahmen von standardisierten Erstbefragungen ausserhalb und vor einem Strafverfahren sowie im Auftrag der Ermittlungsinstanzen befragen.

Die Anmeldung erfolgt über die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit Anmeldeformular


Über die Aufnahme entscheidet die Kursleitung. Die Teilnehmerzahl ist aus didaktischen Gründen begrenzt. Wir behandeln die Anmeldungen von Staatsanwaltschaften und Polizeikommandi, die von Amtes wegen Befragungen nach Art. 154 StPO durchführen, prioritär. Bei einer Überbuchung wird darauf geachtet, dass Angemeldete aus möglichst vielen Kantonen den Fachkurs besuchen können.

Die Kursteilnehmer/innen sollten im Verlauf des Fachkurses an ihrem Arbeitsplatz mindestens zwei bis drei Live-Befragungen durchführen. Minimalvoraussetzung für den Erwerb der Kursbestätigung ist das Mitwirken an der Analyse mindestens einer eigenen Befragung, die in die Coaching-Sequenzen mitgebracht wird, sowie die Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Präsenzveranstaltungen.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kursbetreuerin:


Frau Barbara Käch, Hochschule Luzern - Soziale Arbeit, Werftestrasse 1, Postfach 2945, 6002 Luzern, Telefon 041 367 48 57, Email: barbara.kaech@hslu.ch

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