Kursziele

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer  

  • beherrschen geeignete Gesprächs- und Befragungstechniken, um die Einvernahmen gemäss Art. 154 StPO sachgerecht durchzuführen,

  • verfügen über das erforderliche Grundwissen im Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Opferhilfegesetz sowie über entwicklungspsychologische Kenntnisse und über die Psychodynamik von Gewaltopfern,

  • kennen das Spannungsfeld zwischen den Anforderungen des Strafprozesses betreffend Ermittlung der materiellen Wahrheit unter Beachtung der Rechte der angeschuldigten Person einerseits und dem Opferschutz anderseits und verfügen über geeignete Strategien im Umgang mit diesem Spannungsfeld.

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