Studienziele
Die Strafverfolgerinnen und Strafverfolger müssen in allen Gebieten des materiellen Rechts mit den gesetzlich vorgegebenen formellen Möglichkeiten strafrechtlich relevante Ereignisse unter
- optimalem Einsatz der zur Verfügung stehenden sachlichen, personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen
- justizförmig aufarbeiten und zu einem
- gerechten und formellen Abschluss bringen können.
Zudem soll die Ausbildung die Strafverfolgerinnen und Strafverfolger befähigen, auf allen Ebenen ihrer Tätigkeit
- Personen zu instruieren und zu führen
- komplexe Problemstellungen vertieft zu analysieren, zu reflektieren, in einen grösseren Zusammenhang zu stellen sowie
- systematisch zu lösen.
Die Studienziele ergeben sich
- aus den Anforderungen des gesetzlichen Auftrags an die Strafverfolgungsbehörden resp. dessen Konkretisierung durch die aktuelle Rechtsprechung, Lehre und Praxis.
- aus den Ansprüchen an ein Nachdiplomstudium für Juristinnen und Juristen auf Hochschulstufe.
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