Studienziele

Die Strafverfolgerinnen und Strafverfolger müssen in allen Gebieten des materiellen Rechts mit den gesetzlich vorgegebenen formellen Möglichkeiten strafrechtlich relevante Ereignisse unter

  • optimalem Einsatz der zur Verfügung stehenden sachlichen, personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen
  • justizförmig aufarbeiten und zu einem
  • gerechten und formellen Abschluss bringen können.

Zudem soll die Ausbildung die Strafverfolgerinnen und Strafverfolger befähigen, auf allen Ebenen ihrer Tätigkeit

  • Personen zu instruieren und zu führen
  • komplexe Problemstellungen vertieft zu analysieren, zu reflektieren, in einen grösseren Zusammenhang zu stellen sowie
  • systematisch zu lösen.

Die Studienziele ergeben sich

  • aus den Anforderungen des gesetzlichen Auftrags an die Strafverfolgungsbehörden resp. dessen Konkretisierung durch die aktuelle Rechtsprechung, Lehre und Praxis.
  • aus den Ansprüchen an ein Nachdiplomstudium für Juristinnen und Juristen auf Hochschulstufe.

........................................................................................................................................................................................
Über uns Prolog Kontakt