Anmelde- und Aufnahmeverfahren
Bei der Zusammensetzung der jeweiligen Klassen bemüht sich die Studienleitung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Juristinnen/Juristen und Nicht-Juristinnen/Nicht-Juristen sowie zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus der Privatwirtschaft und den Behörden zu erreichen.
Die Studienleitung kann den Zulassungsentscheid von einem persönlichen Gespräch mit den Angemeldeten abhängig machen. Ein solches Gespräch findet bei „sur-Dossier“-Aufnahmen in jedem Fall statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden rechtzeitig und schriftlich über die definitive Aufnahme benachrichtigt.
Nach der Einreichung der Anmeldeunterlagen prüft der Studienleiter die Zulassungsvoraussetzungen und informiert die Interessentinnen und Interessenten schriftlich über eine provisorische oder definitive Aufnahme in den Nachdiplomstudiengang.
Vor Studienbeginn wird von den definitiv angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Strafregisterauszug einverlangt.
Anmeldeformular MAS ECI 11
Nächste Informationsveranstaltungen:
Donnerstag, 4. November 2010, 18.00 Uhr, Raum 4.14 (4. Stock)
Hochschule Luzern - Wirtschaft, Zentralstrasse 9, Luzern
Anmeldung via Email erwünscht
